Als Juristische Personen werden besteuert:
Jede Kapitalgesellschaft, Genossenschaft, Stiftung, jeder Verein und alle übrigen juristischen Personen müssen mindestens einmal jährlich eine Steuererklärung samt Einlageblättern ausfüllen und der Steuerverwaltung des Kantons Bern innert 7 Monaten nach Abschlussdatum einreichen.
Die Veranlagung erfolgt bei Kapitalgesellschaften und Genossenschaften auf der Basis von Erfolgsrechnung, Bilanz und Anhang. Vereine, Stiftungen und die übrigen juristischen Personen müssen eine Jahresrechnung einreichen.
Besteuerung von Personengesellschaften
Das Einkommen und Vermögen der einfachen Gesellschaften und der Kollektiv- und Kommanditgesellschaften wird den Teilhabern und Kommanditären zugerechnet.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Steuerverwaltung des Kantons Bern.