Wenn ein Betrieb Ausländerinnen und Ausländer beschäftigt, die keine fremdenpolizeiliche Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) besitzen, oder Personen, die keinen steuerrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz haben, ist er verpflichtet, diese Personen bei der zuständigen Kompetenzgemeinde anzumelden und den Steuerabzug zum Zeitpunkt der Auszahlung vorzunehmen und abzurechnen. In der Quellensteuer enthalten sind Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern sowie allfällige Kirchensteuern.
Um die Besteuerung ausländischer Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer ohne Ausweis C korrekt vornehmen zu können, werden folgende Unterlagen benötigt:
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Steuerverwaltung des Kantons Bern.