Hundetaxe
Die Hundetaxe ist für jeden in der Gemeinde gehaltenen Hund zu bezahlen, sofern er am 1. August (Stichtag) mehr als 6 Monate alt ist. Allen registrierten Hundehaltern und Hundehalterinnen wird die Hundetaxe in Rechnung gestellt. Wir bitten alle Hundebesitzer/innen, die ihr Tier noch nicht angemeldet haben, dies unter Angabe der Rasse, des Namens, des Alters und des Geschlechts des Hundes bis spätestens Mitte Juli bei der Öffentlichen Sicherheit nachzuholen. Tarif Hundetaxe
Allfällige Mutationen (Weitergabe, Tod, etc.) sind der Öffentlichen Sicherheit fortlaufend zu melden.
Tel. 031 790 45 45 oder per Mail.
Weitere Informationen finden Sie hier.