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Feuerbrand

Seit dem 1. Januar 2020 gilt das neue Pflanzengesundheitsrecht des Bundes. Darin wird der Feuerbrand anders als bisher geregelt: Der Feuerbrand ist nicht mehr melde- und bekämpfungspflichtig (ausser noch im Kanton Wallis). Begründung: Man kann den Feuerbrand nicht mehr ausrotten (oder tilgen) und man hat über die Jahre gelernt, mit ihm zu leben. Der Bund setzt dabei auf die Eigenverantwortung der Besitzer und Besitzerinnen von Feuerbrand-Wirtspflanzen. Die finanziellen Mittel des Bundes werden für neue Schadorganismen eingesetzt (z.B. Japankäfer, Tomaten-Jordan-Virus).

Das heisst, unser Feuerbrandkontrolleur in der Gemeinde wird keine regelmässigen Kontrollen der Feuerbrand-Wirtspflanzen mehr durchführen.

 

Dennoch bleibt Feuerbrand trotz geändertem Bekämpfungsregime eine gefährliche Bakterienkrankheit. Wir bitten Sie, Ihre Wirtspflanzen selber zu kontrollieren. Bei Feuerbrandverdacht kann weiterhin die Gemeindeverwaltung um Unterstützung angefragt werden.

 

Mit der neuen Pflanzengesundheitsverordnung sind auch die kantonalen Pflanzverbote von Weissdorn, Feuerdorn, Feuerbusch etc. aufgehoben. Pflanzverbote gelten weiterhin für Cotoneaster spp. (Zwergmispeln) und Photinia davidiana (Stranvaesia, Lorbeermispel).

 

Was ist Feuerbrand?

Der Feuerbrand ist eine sehr gefährliche Bakterienkrankheit des Kernobstes (Apfel, Birnen und Quitten) und verschiedener Zier- und Wildgehölze (z. B. Weissdorn, Cotoneaster, Mispel, Vogelbeere, Feuerdorn, Feuerbusch). Feuerbrand ist nach der Infektion nicht mehr bekämpfbar.

Der Krankheitserreger, das Bakterium Erwinia amylovora, zerstört die lebenswichtigen Gewebe unter der Rinde. Triebe sterben ab und verfärben sich dunkelbraun bis schwarz (daher der Name „Feuerbrand“). Bei feucht-warmem Wetter tritt aus befallenen Trieben Bakterienschleim aus. Dieser Bakterienschleim wird durch Insekten, Vögel und uns Menschen durch

Berühren und die Schuhe übertragen, die Bakterien werden so sehr rasch und weit auf andere Wirtspflanzen verbreitet. Über offene Stellen (Blüten oder Wunden durch Schnitt und/oder Hagelschlag) dringen die Bakterien in die Pflanzen ein und können sich dort sehr rasch vermehren und ausbreiten. Eine befallene Pflanze kann innerhalb nur einer Vegetationsperiode absterben.

 

Was können Sie tun?

Zur Eindämmung der Krankheit ist es deshalb wichtig, alle befallenen Pflanzen zu suchen. Verdächtige Pflanzenteile darf man nicht berühren, denn dadurch erhöht sich die Verschleppungsgefahr der Krankheit auf andere Pflanzen. In Gebieten mit Feuerbrand sind Schnittwerkzeuge und Sägen nach jeder Wirtspflanze zu desinfizieren (z. B. beim Obstbaumschnitt im Winter). Beobachten Sie die gefährdeten Pflanzen in den Sommermonaten nach dem Abblühen.

 

Falls Sie verdächtige Pflanzen finden, wenden Sie sich an Ihren Gärtner oder an den Feuerbrandkontrolleur. 

 

Weitere Informationen unter:

www.feuerbrand.ch

www.be.ch/feuerbrand

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