Beglaubigung von Unterschriften
Gemäss Notariatsverordung des Kantons Bern (Art. 62) sind für die Beglaubigung von Unterschriften im Kanton Bern die Notare zuständig.
Bremgartenstrasse 37, 3001 Bern
www.erz.be.ch/site/berufsberatung
Folgende Bescheinigungen können bei der Abteilung Einwohnerdienste / Sicherheit bezogen werden:
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